Liebe Mitglieder der Frauen Union Halle,
wie vor einigen Wochen per Email angekündigt, findet am Donnerstag 21. November 2024 unsere nächste Kreismitgliederversammlung statt, in deren Rahmen wir einen neuen Kreisvorstand der Frauen Union Halle wählen werden. Wir werden uns in der CDU-Kreisgeschäftsstelle, in der Ulestr. 8, treffen. Die eigentliche Versammlung beginnt um 18:15 Uhr, aber ab 17:00 Uhr werden wir Kaffee und Kuchen für diejenigen anbieten, welche die Gelegenheit zum Wiedersehen und zwanglosen Austausch mit anderen FU-Mitgliedern nutzen wollen.
Laut Satzung der Frauen Union der CDU Sachsen-Anhalt besteht der Kreisvorstand aus der Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens drei, höchstens sieben Beisitzerinnen. (Aus den Beisitzerinnen können durch den Vorstand eine Mitgliederbeauftragte und eine Social Media-Beauftragte bestätigt werden. Und die Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzerinnen wird durch die Kreismitgliederversammlung festgelegt.) Bitte schreiben Sie uns bis spätestens 18. November, an fu [at] cdu-halle.de, wenn Sie für den FU-Kreisvorstand kandidieren möchten.
Wir wollen Ihnen folgende Tagesordnung der Mitgliedervollversammlung vorschlagen:
1) Begrüßung durch die FU-Kreisvorsitzende
2) Wahl der Tagungsleitung, Mandatsprüfungs- u. Stimmzählkommission
3) Bericht des scheidenden Kreisvorstands
4) Aussprache
5) Entlastung des scheidenden Kreisvorstands
6) Festlegung der zu wählenden Anzahl der Stellv. Kreisvorsitzenden und Beisitzerinnen
7) Wahl der Kreisvorsitzenden
8) Wahl der Stellvertretenden Kreisvorsitzenden
9) Wahl der Beisitzerinnnen
10) Ausblick auf 2025
11) Sonstiges
12) Schlussworte
Bitte beachten Sie:
Die Mitgliedervollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß mit Angabe der Tagesordnung einberufen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (§ 1 Abs. 1 der Allgemeinen Verfahrensordnung der Satzung der CDU-LSA.)
Bei Beschlussunfähigkeit hat die Vorsitzende die Sitzung aufzuheben und unverzüglich Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die nächste Sitzung bekannt zu geben. Sie ist dabei an die übliche Form und Frist der Neueinberufung der Mitgliedervollversammlung nicht gebunden. Die neu einberufene Sitzung ist dann in jedem Fall beschlussfähig. (§ 1 Abs. 4 der Allgemeinen Verfahrensordnung der Satzung der CDU-LSA.)
Sollte dies der Fall sein, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass dann die Mitgliedervollversammlung auf Donnerstag, den 21. November 2024, um 18.30 Uhr, am selben Ort, einberufen werden wird.
Sie würden die Vorbereitung der Mitgliedervollversammlung sehr erleichtern, wenn Sie uns bis zum 18. November 2024 mit einer Nachricht an fu [at] cdu-halle.de wissen lassen, ob Sie planen, daran teilzunehmen. Andernfalls können Sie auch in der Kreisgeschäftsstelle anrufen, um Ihre Teilnahme zu bestätigen (0345 3889540).
Mit besten Grüßen
Ihre/Eure
Christiane Diehl
FU-Kreisvorsitzende
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