Einladung zur Wahlkreismitgliedervollversammlung
(Wahl des/der Wahlkreisbewerbers/in für den Deutschen Bundestag im Bundestagswahlkreis 71)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lade hiermit, nach § 8 (1) der Anlage C der Verfahrensordnung der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, als Vorsitzender des mitgliederstärksten Kreisverbandes im Bundestagswahlkreis Nr. 71, zu einer Wahlkreismitgliedervollversammlung der wahlberechtigten CDU-Mitglieder zur Aufstellung der Direktbewerberin / des Direktbewerbers in der CDU für den Deutschen Bundestag am
Freitag, den 13. September 2024 um 17.30 Uhr,
in das Multimediazentrum (MMZ), Mansfelder Str. 56, 06108 Halle
recht herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den CDU-Kreisvorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Wahl einer Versammlungsleiterin oder eines Versammlungsleiters
5. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers
6. Wahl einer Mandatsprüfungskommission und einer Stimmzählkommission
7. Wahl von zwei Teilnehmern, die gegenüber dem Wahlleiter an Eides Statt versichern, dass die Wahl des Bewerbers/der Bewerberin in geheimer Abstimmung erfolgt ist.
8. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson des Wahlvorschlages
9. Beschlussfassung zum Nominierungsende
10. Bericht der Mandatsprüfungskommission
11. Vorstellung der Bewerber für den Deutschen Bundestag
12. Aussprache
13. Wahl des Wahlkreisbewerbers/in für den Wahlvorschlag der CDU zum Deutschen Bundestag
14. Genehmigung der Niederschrift
15. Schlusswort des/der gewählten Wahlkreisbewerbers/in für den Deutschen Bundestag
16. Nationalhymne
Mitglieder, die als Bundestagsdirektkandidat/in im Wahlkreis 71 „Halle“ kandidieren möchten, zeigen dies bitte schriftlich bis zum 08. September 2024 in der CDU-Kreisgeschäftsstelle Halle an.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. (§ 1 Abs. 2 der Anlage A der Verfahrensordnung der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt).
Laut § 7 (2) der Anlage C der Verfahrensordnung der Satzung des CDU-Landesverbandes Sachsen-Anhalt können an den Wahlhandlungen zur Aufstellung der Wahlkreisbewerber für die Wahlen zum Deutschen Bundestag nur Mitglieder der CDU teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung, also am 13. September 2024, wahlberechtigt im betreffenden Wahlkreis sind. *
Entscheidend für die Wahlberechtigung ist, dass sich der Hauptwohnsitz im Bundestagswahlkreis 71 „Halle“ befindet. Wir möchten Sie bitten, dieses Einladungsschreiben sowie Ihren Personalausweis zur Wahlkreismitgliedervollversammlung, für die Feststellung der Legitimation Ihrer Wahlberechtigung, mitzubringen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Tullner
Kreisvorsitzender
*Die Wahlberechtigung richtet sich vornehmlich nach § 12 BWG. Danach sind wahlberechtigt alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Teilnahmerückmeldung ging Ihnen per Post zu.
Termin
- Mitteldeutsches Multimediazentrum
- Mansfelder Straße 56
- 06108 Halle (Saale)
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